ZitatEs ist in meinen Augen deshalb nicht der Punkt, weil das offensichtlich
Voraussetzungen sind um mit einer Inzestiösen Beziehung überhaupt zu
beginnen, was für mich eben in Frage stellt, ob es sich für eine freie
Entscheidung handelt.
Ich vermute, das hier ist der Punkt, wo wir uns - allgemein betrachtet - wohl nicht einig werden. Ich glaube nicht, dass derartige Voraussetzungen zwingend sind, damit eine inzestuöse Beziehung überhaupt beginnen kann. Ich glaube, dass es sicherlich oft so ist, aber keineswegs immer. Und da Inzest einem immensen Tabu unterliegt, bietet es sich zusätzlich als Mittel der Erniedrigung an, so dass wir nicht wirklich beurteilen können, wie es wäre, wäre es nicht derart tabuisiert. Letzten Endes gehen wir aber eben einfach von unterschiedlichen Ausgangslagen aus.
Eines möchte ich aber noch anmerken:
Du berufst dich ja mit deinen Zahlen auf die von dir verlinkte Studie. Die ist zwar laut eigenem Bekunden weder repräsentativ, noch hat sie überhaupt versucht, diese Fälle konkret zu erfassen, nichts desto trotz hantiere ich einfach mal mit den aufgeführten 5%, bei denen sexueller Kontakt ohne jegliche Form der Nötigung stattfand.
5% wirken erst einmal wie eine ziemlich kleine Zahl, nahezu vernachlässigbar. Daher mal ein kleiner Blick auf absolute Zahlen. Es befinden sich um die 80.000 Leute in deutschen Gefängnissen. 5% davon sind 4.000 Leute. 4.000 Leute, die, legte man die 5% als Fehlurteilsrate zugrunde, unschuldig verurteilt worden wären. Ich denke, du wirst mir zustimmen, dass das absolut inakzebtabel wäre, vor allem dann, wenn das Fehlurteil nicht wegen eines menschlichen Fehlers zustande gekommen, sondern vom Gesetzgeber sogar so vorgesehen wäre.