Ihr seid so lieb, danke euch allen!
Der Frust Thread
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Liebe Yelina, ich möchte dir auch mein herzliches Beileid ausdrücken. Wohnst du in der Nähe deines Vaters sodass ihr euch in dieser schwierigen Zeit gegenseitig unterstützen könnt?
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Liebe Yelina, das tut mir wirklich sehr sehr leid! Fühl Dich umarmt.
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Wohnst du in der Nähe deines Vaters sodass ihr euch in dieser schwierigen Zeit gegenseitig unterstützen könnt?
Mehr oder weniger, die Fahrt mit dem Auto dauert etwa eine Stunde. Ich war die Woche zwei Mal bei ihm und hab ihn für das Wochenende zum Mittagessen bei uns eingeladen. Meine Schwester wohnt etwas näher, aber kann selber nicht fahren.
Edit: Danke euch. ❤️
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@Yelina , mein tiefstes Beileid.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie es dir dabei geht. -
Mein Beileid Yelina, wünsche Dir und Deiner Familie viel Kraft !!!
Eine Patientenverfügung so korrekt zu definieren dass all deine Wünsche befolgt werden,
vorallem ist bei vordrucken (wie ich aktuell am Rande mitbekommen musste, auch die Schwierigkeit, dass sich manche Antworten schnell widersprechen und damit den eigentlichen Wunsch aushebeln. Denke beides zu haben- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht- ist für niemanden verkehrt(zumal es ja auch noch eine Patientenverfügung zur Einweisung in psychiatrische Einrichtungen gibt)
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Patientenverfügung zur Einweisung in psychiatrische Einrichtungen gibt)
Was meinst du damit? Das kannte ich so noch nicht. Nur im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung kann eine Einweisung durch den Betreuer angeregt werden, da haben Vorsorgevollmachten keinen Einfluss drauf (zumindest wenn die Einweisung gegen den Willen des Betreuten erfolgen soll).
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Ja, gibt im Zweifelsfall ja aber auch noch so Dinge wie das PsychKG, war jetzt wenn dann also mögliche Ergänzung gemeint. Meinte das hier http://www.patverfue.de (wobei ich sagen muss, dass ich das nicht alles so teile oder sehe, wie es dort vertreten wird- aber vielleicht durchaus gut so ein Schriftstück zu haben, ob mensch es einsetzen will, ist ja dann individuell wieder die zweite Frage je nach individuellen Fall)
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Ja, gibt im Zweifelsfall ja aber auch noch so Dinge wie das PsychKG, war jetzt wenn dann also mögliche Ergänzung gemeint. Meinte das hier http://www.patverfue.de (wobei ich sagen muss, dass ich das nicht alles so teile oder sehe, wie es dort vertreten wird- aber vielleicht durchaus gut so ein Schriftstück zu haben, ob mensch es einsetzen will, ist ja dann individuell wieder die zweite Frage je nach individuellen Fall)
Wow, das kannte ich gar nicht. Ich kann mir nicht vorstellen dass man sich mit so einer PatVerfü gegen ein PsychKG wehren kann. Ich werde das die Tage mal recherchieren. Ich bin als Notärztin in einigen Einsätzen gewesen wo ich so ein Dokument als gefährlich für die Öffentlichkeit ansehen würde...
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Die Frage wäre natürlich wie so etwas rechtlich einzustufen ist. Papier ist geduldig.
Bei Fremdgefährdung dürfte so etwas überhaupt nicht greifen, da so auch in die Persönlichkeitsrechte dritter eingegriffen wird. Gar keine so einfache Sache.
Und zumindest ist es bei uns so, dass die Psych eine recht ausgelastete Fachabteilung ist, die nicht wild darauf ist, die Patienten unnötig stationär aufzunehmen.
Einfach so ohne Grund kommt man da nicht rein. Auch wenn man gerne selbst möchte. -
Hm, ich finde, diese Patverfü klingt etwas abenteuerlich. Beim Lesen habe ich die ganze Zeit gedacht, was wenn den Bevollmächtigten zwischendurch auch alles zu viel wird und sie ihr Amt niederlegen? Das kommt ja auch mal vor. Außerdem klingt der ganze Text latent paranoid, als wären Ärzte und Richter ganz wild darauf, alle nach PsychKG unterzubringen oder sofort unter Betreuung zu stellen.
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Jep, das ging mir auch durch den Kopf. Und meine Erfahrung deckt sich mit Matafleurs Einschätzung, die Psychiatrien sind immer froh wenn die Patienten freiwillig kommen und nicht bleiben müssen.
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Ich kann mir nicht vorstellen dass man sich mit so einer PatVerfü gegen ein PsychKG wehren kann.Nö.
Eigen-oder Fremdgefährdung ist Eigen-oder Fremdgefährdung, da kann man verfügen was man möchte - eine Zwangseinweisung kommt in anderen Fällen ja ohnehin kaum in Betracht.
Diese Patientenverfügung scheint mir nichts anderes zu sein als eine Generalvorsorgevollmacht und ja, sie ist dann im Falle eines Falls der Betreuungsanordnung vorrangig und soll sie als "milderes Mittel" erstmal abwenden. Man hat ja seinen Wunschkümmerer dann ja schon mal selbst benannt. -
Ich bin als Notärztin in einigen Einsätzen gewesen wo ich so ein Dokument als gefährlich für die Öffentlichkeit ansehen würde...
nachdem was ich in der Pflege bzw. über befreundete Mediziner mitbekommen habe, würde ich das auch eher so einschätzen bzw. so wie ihr auch schon meintet mit der Eigen/Fremdgefährdung... vor einigen Jahren, als ich erstmals davon hörte, erschien es mir irgendwie sinnvoller, war auch kurz nachdem der Fall Mollath in den Medien war, meine ich.
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Es ist leider nicht auszuschließen dass in Einzelfällen so etwas wie in diesem Fall passiert.
Leider kann man auch nicht ermessen wie vielen Leuten die jetzige Regelung Unversehrtheit erhalten hat.
Psychiatrische Krankheitsbilder sind leider auch immer noch ein Tabuthema, Und viele Ärzte haben nur rudimentäres Wissen was diesen Bereich angeht.
Allein schon die Vorgehnsweise wenn Patienten zu fixieren sind, ist für viele Ärzte ausserhalb dieses Fachbereiches nicht im Allgemeinwissen abrufbar. Und das kommt eigentlich auch ausserhalb der Psych nicht wirklich selten vor. -
Ich kann mir gut vorstellen, dass die Thematik nach dem Mollath-Fall aufgekocht ist. Andererseits erfolgte da die Einweisung auf strafrechtlicher Grundlage und folglich ohne Zusammenhang zum Willen der Privatperson - die Verfügung "ich möchte nicht ins Gefängnis" wäre da ähnlich sinnvoll.
Die Problematik, dass es leichter ist in so ein Krankenhaus reinzukommen als es wieder zu verlassen ist eine bekannte.
Und eine sehr alte! -
Meine Oma ist im Krankenhaus, nachdem sie am Wochenende hin gefallen ist und wegen der Schmerzen, eine Nacht lang nicht ruhig schlafen konnte und heute nicht mehr aufstehen konnte. Jetzt wissen wir auch was die Schmerzen verursacht, es ist nichts gefährliches oder lebensbedrohliches. Es ist nur zur Zeit ein wenig peinlich für uns wie unsere Oma sich im Krankenhaus benimmt.
Gibt es im Krankenhaus eigentlich auch sowas wie eine Kaffeekasse? Diese Leute kümmern sich gerade sehr lieb um meine nicht sehr einfache Oma und da will ich den Pflegern und Schwestern schon irgendwie was gutes tun.
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Gibt es im Krankenhaus eigentlich auch sowas wie eine Kaffeekasse? Diese Leute kümmern sich gerade sehr lieb um meine nicht sehr einfache Oma und da will ich den Pflegern und Schwestern schon irgendwie was gutes tun.
Gute Besserung für deine Oma!
Schön dass du den Pflegekräften was Gutes tun möchtest! Ich würde einfach mal fragen wie das in diesem Krankenhaus ist. In unserem dürfen wir z.B. kein Geld annehmen, nur Sachgeschenke. -
Es ist nur zur Zeit ein wenig peinlich für uns wie unsere Oma sich im Krankenhaus benimmt.
Mach Dir keinen Kopf. Die Oma ist krank, und das Krankenhauspersonal ist professionell und weiß damit umzugehen.
Und wenn es keine Kaffeekasse gibt, frag doch einfach, ob Du etwas für die Frühstückspause oder einen Kuchen vorbei bringen darfst. Das mit den "Geschenken" kann nämlich sonst schwierig werden. -
Als unsere Tochter mit ihrem Rücken um Krankenhaus lag und die Pflegekräfte sich rührend um sie kümmerten, haben wir der Station einen 'Fresskorb' mit Nervennahrung, sprich Süßes und Knabberzeugs und Kaffee und Tee gemacht. Kam ganz gut an, denke ich.
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