Der Frust Thread

  • Gibt es eigentlich auch einen Selbstmitleidsthread?


    Ich hatte letzte Woche von Montag bis Donnerstag je 12 Stunden Nachtdienst, konnte das Wochenende nicht ausschlafen und hab ab morgen wieder viermal 12 Stunden Nachtdienst... Örgs. Dazu kommt natürlich dass am Donnerstag das Gucken des Deutschlandspiels gefährdet ist. Mäh.


    Hätte ich doch was vernünftiges gelernt! :crazy:


    Oh du arme :cookie:
    Halt die Ohren steif und ganz viel Kaffee trinken. Und dafür das nächste Wochenende ordentlich ausschlafen.

    Manche Sachen kann man nicht verstehen, man kann sich nur darüber wundern.

  • Island :(

    »Im übrigen ist die Literatur nichts anderes als ein gelenkter Traum.« Jorge Luis Borges


    There are no Bois like me, only me.

  • Ich hoffe das beste, auch wenn ich befürchte, dass doch einige - zumindest wenn ich auf Facebook die "Korruption der Linken"-Postings (teilweise in recht kreativer Orthographie) lese und diese auf den sachlichen Hinweis, dass seitens des VwgHs "nur" massive formale Mängel aber keine Korruption festgestellt wurden und die Bezirke mit den stärksten Abweichungen diese waren, wo Hofer vorne lag mit Kotzsmilies antworten - Hofer wählen, weil sie davon ausgehen, dass dieser mit allen Mitteln verhindert hätte werden sollen (ich hoffe dieser Satz ist halbwegs verständlich).


    Woran erinnert mich das bloß! :golly:
    Das schlimme ist, die FPÖ beherrscht FB wirklich perfekt. Schau dir mal
    an, wie Strache das alles bringt. Die beherrschen das perfekt. und Auf
    FB sind einfach mehr Leute, wie auf Twitter - das Parallelluniversum, wo
    ich mich lieber aufhalte. Trotzdem, bei ehemaligen Schulfreundinnen halte ich mich auch nicht zurück, wenn ich auf FB sowas sehe und habe es tatsächlich mal geschafft, dass eine wieder was FPÖ-lastiges entliked.


    Was mich an dieser ganzen Sache - mögliches FPÖ-Triumpfgeheul hin oder her - an der Sache am meisten wurmt, ist dass die ganze Anfechtung und deren Durchsetzung ja nur zustande gekommen ist, weil sich im - für mich leider typischen - österreichischen Schlendrian nicht zu 100 % an das bestehende Gesetz gehalten wurde. Und auch von einigen Seiten war dann ein "das haben wir aber immer schon so gemacht" zu hören - als ob das irgendeine Begründung wäre.

    Stimmt, den wir werden keinen Richter brauchen. Einerseits eine Verniedlichung und dann kann man diese Wendung wieder als Drohung sehen. Ich hoffe, dass wir jetzt genug Zeit haben, dass wir Hofers falsche Freundlichkeit aufdecken. Er droht ja auch immer wieder zb. "Ihr werdet euch noch wundern, was möglich ist" und das ist unsere Chance. Was mir sorgen macht ist, dass mit #brexit, wieder die Anti-EU-Stimmung steigt. und mit Krone und den Boulevardblättern im Rücken könnte Hofer das erstemmen.


    Und für mich ist dieser Schlendrian bzw. die Unfähigkeit zu richtigen anstatt halbgaren Reformen (Rauchergesetz) einer der Gründe, weshalb es in Österreich nicht so richtig läuft.

    sehe ich genauso! Wir sind ein Land der Provisorien. und die halten bekanntlich ewig.


    Persönlicher Frust: mein Freund schläft gern bei offenem Fenster. Natürlich habe ich mich in der heißen Nacht von meiner Decke freigestrampelt - und mir promt ne Verkühlung eingefangen. Ich bekomme im Winter glaub ich weniger Schnupfen als im Hochsommer bei Temperaturen jenseits der 30 Grad


    auweh, das ist blöd! hast du mal ein Kamillendampfbad probiert? Das hilft mir

    "Die Lust an der Macht hat ihren Ursprung nicht in der Stärke, sondern in der Schwäche." Erich Kästner

  • Ich habe einen leichten Männerschnupfen.

    Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal editiert, zuletzt von „Kasimir“ (Heute, 17:14)

  • Ich habe einen leichten Männerschnupfen.


    Hast du schon einmal Actimel probiert?

    »Im übrigen ist die Literatur nichts anderes als ein gelenkter Traum.« Jorge Luis Borges


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  • Fast einen Motorradfahrer mitgenommen, weil der meinte er müsste den LKW noch überholen, obwohl ich von hinten mit 120 ankam. Das hätte übel ausgehen können. X(:dance:

  • Niemals. Actimel ist Opium fürs Volk.

    Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal editiert, zuletzt von „Kasimir“ (Heute, 17:14)

  • Fast einen Motorradfahrer mitgenommen, weil der meinte er müsste den LKW noch überholen, obwohl ich von hinten mit 120 ankam. Das hätte übel ausgehen können.


    Oh weh!Zum Glück ist das gut ausgegangen.Es ist schon erschreckend,wie schnell so etwas passieren kann und dass das manchmal nur winzige Momente der Fehleinschätzung oder Unaufmerksamkeit sind....
    Vielleicht ein eigenartiger Vergleich,aber an sowas muss ich immer denken,wenn einem auf der Autobahn die Insekten an die Scheibe klatschen. :/


    Kasimir: Lass dich mal durchchecken,dein Männerschnupfen ist ja beinahe schon dein Normalzustand.Das liegt bestimmt an der Auswahl deiner Profilbilder.
    Gute Besserung! :cookie:

    Expose yourself to your deepest fear
    After that...you are free
    -Jim Morrison


    Doch es ist Zeit für mich zu lernen, dass nichts für immer bleibt, sowohl das, was gut tut, als auch das, was schmerzt.

  • Niemals. Actimel ist Opium fürs Volk.


    Sind nicht Memes Opium fürs Volk?

    »Im übrigen ist die Literatur nichts anderes als ein gelenkter Traum.« Jorge Luis Borges


    There are no Bois like me, only me.

  • Vieles ist Opiums fürs Volk. Das ist dauernd drauf, anders lässt sich vieles nicht erklären.


    Zitat

    Kasimir: Lass dich mal durchchecken,dein Männerschnupfen ist ja beinahe
    schon dein Normalzustand.Das liegt bestimmt an der Auswahl deiner
    Profilbilder.


    Gute Besserung!


    Zu gütig. Ist aber wirklich nur ein leichter Männerschnupfen. Das ist natürlich immer noch überaus schrecklich, aber für einen harten Kerl wie mich, der immerhin schon viele Männerschnupfen überlebt hat und deswegen direkt nach Ser Arthur Dayne, Chuck Norris und Stannis the Mannis kommt, nur nervig, sonst nichts.
    Und meine Profilbilder sind wundervoll. Ist Dany nicht toll? Hehe.

    Dieser Beitrag wurde bereits 12 mal editiert, zuletzt von „Kasimir“ (Heute, 17:14)

  • Ich rege mich momentan über die Medienberichterstattung über die Sexualstrafrechtsreform extrem auf.
    Was da an juristischem Halbwissen von Politikern, Journalisten und Lobbyisten rausgehauen wird, ist eine einzige Zumutung. Leider ist BGH-Richter Thomas Fischer der einzige, der klar Stellung dagegen bezieht und diesen Quatsch auch als Quatsch demaskiert. Die Behauptung, es bedürfte körperlichen Widerstandes seitens des Opfers, damit eine Vergewaltigung auch bestraft werden kann, ist frei erfunden und wird durch ständige Wiederholung nicht richtiger, vielmehr muss man mittlerweile von einer klaren Lüge sprechen. Diese "Schutzlücken"-Debatte ist nichts weiter als Propaganda.
    Ebenso ist der Fall Gina-Lisa Lohfink vollkommen unpassend als Beispiel für sexuelle Gewalt. Lohfink ist wegen falscher Verdächtigung angeklagt, weil es klare Indizien dafür gibt. All die Möchtegern-Juristen haben nämlich nur das Video, das im Internet zu sehen ist, zur Kenntnis genommen. Das insgesamt weitaus mehr Filmmaterial gesammelt wurde und dies erst zu der Verfahrenseinstellung geführt hat, will keiner wissen. Ebenso wenig wollte keiner zur Kenntnis nehmen, dass in der ersten Anzeige von "einvernehmlichem Geschlechtsverkehr" die Rede war und sie sich im Anschluss an die vermeintliche Tatnacht direkt wieder mit einem der Männer getroffen hat. Krönung des Ganzen war dann, dass bei der mündlichen Verhandlung zig Unterstützer auftauchten und die Zeitungen davon schrieben, der Mann "bestreite jegliche Schuld". Da frage ich mich, was die Journalisten da eigentlich den lieben langen Tag tun? In der Verhandlung geht es um die Schuld von Frau Lohfink, nicht um den bereits abgeschlossenen Vergewaltigungsvorwurf. Aber was will man auch von Redakteuren erwarten, die noch nicht mal den Unterschied zwischen einer Geldauflage und einer Geldstrafe verstehen oder nicht wissen, dass eine Geldstrafe nicht "hoch" oder "niedrig" ist, sondern sich nach dem Einkommen richtet. Ebenso ist die Ausweisung eines Gesamtbetrages vollkommener Unsinn: Die Zahl der Tagessätze ist entscheidend, weil sich danach die Dauer einer Haftstrafe richtet, wenn der Betroffene nicht zahlt. Und solche Leute berichten dann für FAZ, Zeit und Co....

  • Tatsächlich ist Fischer völlig zu Recht absolut vereinsamt auf weiter Flur und seine Vergleiche sind merkwürdig bis fragwürdig.


    Da hätte ich aber jetzt gerne eine weitere Ausführung, inwiefern Fischers Ausführungen nicht stimmig sind. Wir sprechen hier jetzt nicht von seiner Polemik, das ist nun mal sein Schreibstil.
    Mir geht es einzig und allein um die juristischen Argumente, denn die sind stichhaltig und wurden auch nicht widerlegt von all den Gegenschreibern. Darüber hinaus spreche ist erst einmal einem BGH-Richter des Strafsenats und Herausgeber des führenden StGB-Kurzkommentars mehr Fachkompetenz zu als Lobbyisten wie "Opferanwälten" oder Leuten vom Weißen Ring, irgendwelchen Bundesministern oder Journalisten.

  • Zitat

    Da hätte ich aber jetzt gerne eine weitere Ausführung, inwiefern Fischers Ausführungen nicht stimmig sind. Wir sprechen hier jetzt nicht von seiner Polemik, das ist nun mal sein Schreibstil.


    Du schreibst auch nicht, inwiefern sie stimmig sind sondern regst dich nur über die Gegenseite (= alle denkbaren Leitmedien, Ministerien Opferverbänden und alle anderen wortführenden Juristen auf, die du nebenbei allesamt zu Lobbyisten abstempelst).
    Ich kann dazu abends aber gerne dennoch etwas ausführlicheres schreiben.


    Mir fragwürdigen Vergleichen meinte ich übrigens nicht seine Polemik sondern:


    "Wer eine ihm angebotene Praline isst oder irrtümlich glaubt, der Eigentümer sei mit dem Naschen einverstanden, begeht weder einen Diebstahl noch einen Raub."

    I have been despised by better men than you.


  • Du schreibst auch nicht, inwiefern sie stimmig sind sondern regst dich nur über die Gegenseite (= alle denkbaren Leitmedien, Ministerien Opferverbänden und alle anderen wortführenden Juristen auf, die du nebenbei allesamt zu Lobbyisten abstempelst).
    Ich kann dazu abends aber gerne dennoch etwas ausführlicheres schreiben.


    Ich führe das einmal etwas aus:
    Auslöser des Ganzen waren ja die Vorfälle auf dem Kölner Bahnhofsplatz. Dort wurden ja Frauen umringt, betatscht, beraubt oder es wurden gar sexuelle Handlungen an ihnen verübt. Dem will man ja nun einen Riegel vorschieben, da ja angeblich Schutzlücken im Gesetz existierten. Darüber hinaus würde die BGH-Rechtsprechung ein Zurwehrsetzen der Frau erfordern, damit eine Vergewaltigung vorliegt.
    Zunächst einmal: Vergewaltigung ist ein Qualifikationstatbestand zum § 177 Abs. 1 StGB, der sexuellen Nötigung. Für das Vorliegen einer sexuellen Nötigung muss der Täter
    1. mit Gewalt, [oder]
    2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
    3.unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
    das Opfer zur sexuellen Handlung nötigen.
    Liegt nur eine Drohung eines empfindlichen Übels (das kann alles mögliche sein) vor, dann ist § 240 StGB, der Grundtatbestand der Nötigung, erfüllt.
    So gut wie alles, was in Köln vorgefallen ist, lässt sich hierunter subsummieren. Eine Drohung muss nicht ausgesprochen werden - auch konkludente Drohungen sind möglich. Bei der Ausnutzung der schutzlosen Lage sind wir im klassischen Köln-Geschehen, nämlich wenn eine Frau von einer Männergruppe umringt wird und diesem nicht entrinnen kann, sondern den Tätern ausgeliefert ist. Das ist genau der Fall, für den Alternative 3 geschaffen wurde, und genauso wird er auch angewandt.
    Sexuelle Handlungen i. S. d. § 177 StGB sind im Übrigen alle möglichen Handlungen, die dem äußeren Erscheinungsbild nach eine Beziehung zum Geschlechtlichen aufweisen. Das können alle Arten von Berührungen sein, auch Küssen und Co. gehören dazu.
    Eine Strafbarkeitslücke ist hier erstmal nicht ersichtlich. Zu den anderen Forderungen wie "Nein heißt Nein" und Co. kann ich auch gerne noch was schreiben. Mir ging es aber erstmal darum, dass die Behauptung, ein Zurwehrsetzen sei erforderlich, absolut erfunden und durch nichts gedeckt ist. Dass die Frage nach Widerstand in Strafprozessen auftaucht, hat einen ganz anderen Hintergrund, nämlich dass die Beweislage oft schwierig ist und oftmals Aussage gegen Aussage steht, weshalb das Gericht auf objektive Beweise ausweichen muss. Das ist aber keine Frage des Tatbestandes, sondern eine prozessrechtliche Frage. Solange man aber nicht von der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" abweichen will, wird man damit eben rechnen müssen.
    Im Übrigen wäre meine Frage, welche anderen wortführenden Juristen gemeint sind. Damit meine ich Hochschullehrer und Richter. Die Vertrerin des Juristinnenbundes oder Opferanwälte vertreten nun mal bestimmte Interessen ihrer Gruppen bzw. Mandanten. Das ist vollkommen verständlich, aber das hat dann mit Jura nichts mehr zu tun.



    "Wer eine ihm angebotene Praline isst oder irrtümlich glaubt, der Eigentümer sei mit dem Naschen einverstanden, begeht weder einen Diebstahl noch einen Raub."


    Der Vergleich hinkt auch nicht, leider ist der Zusammenhang der Aussage aus Deinem Post nicht deutlich. Fischer hat die Vermögensdelikte Diebstahl und Raub mit der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung verglichen, weil er darauf hinweisen wollte, dass ein Grundtatbestand "Sexuelle Handlungen gegen den Willen" nicht existiert. Anders ist es bei den Vermögensdelikten, bei denen ein Diebstahl eine Wegnahme gegen den Willen ist, während der Raub eine dazutretende Nötigung verlangt, sprich eine Qualifikation ist. Bei den Sexualdelikten existiere hingegen nur die Qualifikation, aber kein Grundtatbestand. Ein Grundtatbestand "Sexuelle Handlungen gegen den Willen" ist aber unsinnig. Dieser degradiert den Menschen zum unmündigen Objekt, das seinen Willen nicht äußern kann. Damit würde man erwachsene Menschen auf eine Stufe mit Geisteskranken und Kindern stellen, das ist mehr als fragwürdig.


    EDIT: Im Übrigen ist Fischer auch nicht allein auf weiter Flur. Hier zwei weitere Beiträge, die genau das wiedergeben, was ich oben schrieb:
    http://www.strafakte.de/sexual…ht/schutzluecke-kampagne/
    http://www.rug-anwaltsblog.de/…ucke-im-sexualstrafrecht/
    http://www.tagesspiegel.de/pol…versprechen/13821464.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Tyraxes ()

  • Ersteinmal zu den leichten Delikten, bin nicht sicher ob ich heute beides schaffe:


    Zitat

    Auslöser des Ganzen waren ja die Vorfälle auf dem Kölner Bahnhofsplatz. Dort wurden ja Frauen umringt, betatscht, beraubt oder es wurden gar sexuelle Handlungen an ihnen verübt. Dem will man ja nun einen Riegel vorschieben, da ja angeblich Schutzlücken im Gesetz existierten.


    Eine Regelungslücke besteht hier tatsächlich.
    Fischer zieht ja selbst gern eine Analogie von sexueller Nötigung zu Raub, konstatiert allerdings selbst, dass es zu Diebstahl bisher keine analoge Vorschrift gibt:



    Zitat

    Unbestritten ist: Bloßes "Grabschen" = Sexuelle Handlungen ohne jede (noch so geringe) Gewalt, ohne Festhalten, ohne Den-Weg-Versperren, ohne Drohung, ohne Furcht der betroffenen Person, also ausschließlich durch Ausnutzen einer Gelegenheit und eines Überraschungsmoments, ist bisher meist nicht strafbar. Es soll (wird) jetzt aber strafbar gemacht werden.


    Es ist rechtlich selbstverständlich geregelt, dass LKW-Fahrer Hugo das Brötchen seines Busnachbarn trotz Bagatellwert nicht aus dessen Einzugsbereich entwenden und essen darf.
    LKW-Fahrer Hugo kann seinem Busnachbarn gleich ob männlich oder weiblich zur eigenen sexuellen Stimulation aber völlig unbedarft die Hand in den Schritt drücken oder ihm/ihr beim Aussteigen auf den Hintern schlagen.
    Eine Einverständnis der Vornahme einer sexuellen Handlung durch einen Fremden kann in beiden Fällen selbstverständlich ebenso wenig vorausgesetzt werden wie im Fall des Diebstahls die einer Schenkung.


    Dies sagt Fischer auch selbst im Zuge seines Vorworts zu "Nein heißt nein":


    Zitat

    Niemand nimmt ja bisher an, Personen, die in der U-Bahn fahren, eine Treppe hochgehen oder am Kopierer stehen, seien im Prinzip damit einverstanden, sexuell motiviert berührt zu werden.


    Solche Delikte werden bis jetzt entweder gar nicht verfolgt (es sei angemerkt, dass Diebstahl hingegen keinen Mindestwert kennt) oder als "Beleidigung mit sexuellem Hintergrund" - ein Konstrukt der Rechtsprechung um überhaupt eine Strafbarkeit zu gewährleisten obwohl die Taten völlig offensichtlich nichts mit Beleidigung zu tun haben, oder eine absichtliche Überinterpretation des Überraschungsmoments als Notlage um mit Ächzen und Krächzen zum Nötigungsparagraphen zu kommen.
    Selbstverständlich besteht hier also eine rechtliche Regelungslücke.


    Fischer leitet aus einer möglichen Ergänzung dann eine ganze Latte selbsterfundener Problematiken ab, die mit der rechtlichen Regelung an sich nichts mehr zu tun haben, zu denen ich aber gerne im einzelnen Stellung nehme.


    Zitat

    Im Übrigen wäre meine Frage, welche anderen wortführenden Juristen gemeint sind. Damit meine ich Hochschullehrer und Richter. Die Vertrerin des Juristinnenbundes oder Opferanwälte vertreten nun mal bestimmte Interessen ihrer Gruppen bzw. Mandanten. Das ist vollkommen verständlich, aber das hat dann mit Jura nichts mehr zu tun.


    Es ist bekannt wer Stellung genommen hat. Selbst ohne die (hellgrünen) Opferanwälte fällt das Ergebnis mehr denn klar aus.


    https://www.bundestag.de/dokum…2015/kw05_pa_recht/356430


    Birgit Cirullies, Staatsanwaltschaft Dortmund, Leitende Oberstaatsanwältin
    Christina Clemm, Rechtsanwältin, Berlin
    Prof. Dr. Jörg Eisele, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Straf- und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Computerstrafrecht
    Gregor Eisenhuth, Staatsanwaltschaft München I, Abteilung XVI - Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender, Jugendschutz- und Sexualstrafsachen, Oberstaatsanwalt
    Prof. Dr. Thomas Fischer, Bundesgerichtshof, Karlsruhe, Vorsitzender Richter
    Katja Grieger, Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V., Leiterin
    Prof. Dr. Joachim Renzikowski, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Strafrecht, Rechtsphilosophie/Rechtstheorie

    I have been despised by better men than you.

    Einmal editiert, zuletzt von Maegwin ()

  • Zunächst einmal: Eine Lücke bei sexueller Gewalt besteht nicht (das hat jetzt aber nichts mit den Grapscher-Fällen zu tun), jedoch kann man die "Grapscher"-Fälle als Strafbarkeitslücke ansehen. Warum es aber falsch wäre, einen solchen Straftatbestand wirklich in Erwägung zu ziehen, will ich nun darstellen.



    Es ist rechtlich selbstverständlich geregelt, dass LKW-Fahrer Hugo das Brötchen seines Busnachbarn trotz Bagatellwert nicht aus dessen Einzugsbereich entwenden und essen darf.


    Hierzu muss aber erwähnt werden, dass hier § 248a StGB (Diebstahl geringwertiger Gegenstände) greift und es sich somit um ein Antragsdelikt handelt.



    LKW-Fahrer Hugo kann seinem Busnachbarn gleich ob männlich oder weiblich zur eigenen sexuellen Stimulation aber völlig unbedarft die Hand in den Schritt drücken oder ihm/ihr beim Aussteigen auf den Hintern schlagen.
    Eine Einverständnis der Vornahme einer sexuellen Handlung durch einen Fremden kann ich beiden Fällen selbstverständlich ebenso wenig vorausgesetzt werden wie im Fall des Diebstahls die einer Schenkung.


    Jetzt müssen wir aber in die Trennung beider Tathandlungen einsteigen. Ob der Bestohlene beim Diebstahl den Vermögensverlust letztlich bemerkt oder nicht ist irrelevant. Die Wegnahmehandlung ist ein objektiv feststellbarer Akt, der auf die Enteignungskomponente abstellt. Der grundsätzlich straflosen Gebrauchsanmaßung hingegen fehlt dieses Element.
    Nun haben wir es aber bei den von Dir beschriebenen Grapscher-Fällen mit zwei Menschen zu tun. In der Berührung eines fremden Menschen wird man kaum eine der Enteignung gleichstehende Handlung sehen können, denn der oder die Betroffene büßt hier nichts ein. Der Vergleich der Tatbestände in ihrer konkreten Ausgestaltung (und nicht nur in ihrem dogmatischen Aufbau, worauf Fischer auch im Wesentlichen hinaus will) hinkt daher: Bei einer Berührung wird niemand enteignet oder einer sonstigen Rechtsposition beraubt. Man ist lediglich einer unbefugten Benutzung (ich weiß, dass dieses Wort nicht passt) ausgesetzt. So ergeht es dem Betroffenen einer Gebrauchsanmaßung: Er ist in seinem Vermögen nicht geschmälert, aber einer Nutzung ausgesetzt.


    Menschliche Interaktion lässt sich darüber hinaus nicht in ein Ja/Nein-Schema wie beim Eigentum pressen, was Fischer auch zutreffend feststellt. Eine objektivierbare Perspektive wie das ausdrückliche Einverständnis einer Vermögensverschiebung wird man bei der nonverbalen Kommunikation zwischen zwei Menschen nicht formulieren können. Forderst Du nun aber vor jeder Berührung ein Einverständnis, so erstickst Du geradezu den Umgang von Menschen untereinander in Gänze. Denn welche Berührungen sollen denn dann umfasst sein? Solche, die den Täter erregen? Oder solche, die nur das Opfer als sexuell empfindet? Wo ist der objektive Maßstab, der Recht von Unrecht trennt?
    Der objektive Tatbestand wäre bei Grapscher-Fällen außerdem in jeder "überraschenden" Handlung erfüllt, denn einen Willen kann das Opfer ja dort nicht haben, sonst wären wir wieder im Bereich der Willensbeugung, die ja in den Grapscher-Fällen überhaupt nicht stattfindet. Selbst das sich innig liebende Paar, bei dem der eine Partner beim Knutschen plötzlich die Hand in die Hose des Anderen steckt, handelt überraschend und ohne vorherige Zustimmung. Der objektive Tatbestand ist somit schon erfüllt.
    Der Täter muss außerdem subjektiv mit irgendeinem Unrechtsbewusstsein handeln. Der Mensch, der eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, weil er irrtümlich der Annahme ist, er dürfe sie nehmen, begeht ja auch keinen Diebstahl. Und hier kommen wir wieder auf die Unwägbarkeiten menschlicher Kommunikation zurück: Wer hat denn nicht schon mal Situationen erlebt, in denen er geküsst oder berührt wurde, ohne dass er dies wollte? Gerade die Phase des Kennenlernens zwischen zwei Menschen zeichnet sich dadurch aus, dass gegenseitig Grenzen ausgelotet werden, und in nicht wenigen Fällen werden bestimmte Gefühle oder Handlungen vom Gegenpart nicht erwidert. Das ist Teil des Spiels, der sich einer strafrechtlichen Einteilung in Richtig und Falsch gänzlich entzieht.


    Wer hier letztlich auf irgendein Überraschungsmoment abstellt, stellt gleich eine ganze Reihe vollkommen harmloser Verhaltensweisen unter Strafe, denn sowas lässt sich nun mal nicht auf plumpe "Der 68-jährige Walter fasst der 18-jährigen Lisa in den Schritt"-Fälle beschränken. Man wird hier keinen einheitlichen Maßstab finden können, vielmehr würde dies in den Unwägbarkeiten des Einzelfalls verschwinden. Das widerspricht aber dann wieder dem Bestimmtheitsgrundsatz. Konsequenz daraus wird sein, dass die Gerichte äußerst zurückhaltend urteilen werden - womit wir dann wieder bei einer neuen Schutzlücken-Diskussion wären und sich alles weiter im Kreise dreht, bis wir irgendwann bei Fahrlässigkeitsdelikten und der Beweislastumkehr ankommen.



    Solche Delikte werden bis jetzt entweder gar nicht verfolgt (es sei angemerkt, dass Diebstahl hingegen keinen Mindestwert kennt) oder als "Beleidigung mit sexuellem Hintergrund" - ein Konstrukt der Rechtsprechung um überhaupt eine Strafbarkeit zu gewährleisten obwohl die Taten völlig offensichtlich nichts mit Beleidigung zu tun haben, oder eine absichtliche Überinterpretation des Überraschungsmoments als Notlage um mit Ächzen und Krächzen zum Nötigungsparagraphen zu kommen.
    Selbstverständlich besteht hier also eine rechtliche Regelungslücke.


    Bezüglich des Diebstahls habe ich ja bereits gesagt, dass hier allenfalls Gebrauchsanmaßung passen würde und der Diebstahl geringwertiger Gegenstände nur auf Antrag verfolgt wird.
    Ich stelle auch nicht infrage, dass die Grapscher-Fälle nicht geregelt sind. Aber zum einen sprechen die von mir o. g. Gründe gegen eine Schaffung eines solchen Tatbestandes, zum anderen ist hier auch die besondere Funktion des Strafrechts zu beachten: Es soll ultima ratio sein, deshalb sind Schutzlücken im Strafrecht geradezu unumgänglich. Das Strafrecht soll nur die allerschwersten Verstöße ahnden und auch hinreichend bestimmt sein. Bei den Grapscher-Fällen bewegen wir uns aber in graue Fahrwasser, die kaum mehr eindeutig zu bestimmen sein werden, anders als eben ein Diebstahl.



    Die Stellungnahmen der Praktiker sind doch recht eindeutig: Auch wenn Oberstaatsanwalt Eisenhuth eine Schutzlücke sieht, lehnt er eine Einführung eines solchen Tatbestandes ab. Der eine Professor befürworten die Neuregelung auch nicht, sondern will was ganz anderes. Und selbst Prof. Renzikowski, der dort als Befürworter angeführt wird, sagte selbst:

    "Ein Handeln gegen den Willen, ein Sich-hinwegsetzen über die Selbstbestimmung des anderen setzt genau genommen immer eine nötigungsähnliche Situation voraus, also eine Zwangslage des Opfers, in der es zwischen zwei Übeln wählen kann: Entweder, es nimmt diesen an sich unerwünschten Sexualkontakt in Kauf oder es folgt eine andere Konsequenz, die es noch weniger will. Und das ist die Frage, wie man das präzise in einer Norm formuliert. [...]
    Das ist zunächst mal nicht schlecht, denn dann hätte ich ein nach außen objektiv deutliches Verhalten. Und dann kann ich sagen: Wenn das Opfer „Nein“ sagt, dann ist das zunächst mal ein „Nein“. Andererseits, wenn das Geschehen dann trotzdem auf eine nicht gewalttägige, sondern lediglich zudringliche Weise weitergeht, dann gibt es wieder diese Widersprüchlichkeit, die mir bei der Begründung einer Strafbarkeit Bauchschmerzen bereitet. Um bei einem mitwirkenden Opfer von einem fehlenden Einverständnis zu sprechen muss es dann irgendwelche weiteren Merkmale geben, die seine Freiwilligkeit aufheben."


    http://blog.beck-shop.de/blog/…view-prof-dr-renzikowski/


    Er sieht ja selbst, dass das problematisch ist und dass man letztlich immer wieder bei irgendwas landen muss, was einer Nötigungshandlung gleichkommt - und bereits jetzt strafbar ist. Denn man wird kaum einen Straftatbestand schaffen können, der all das umfasst, ohne damit 30 Seiten zu füllen. Das erkennt der Prof. ja auch, dass all das zu schwammig bleibt.

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