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Kultivierte und respektvolle Grundsatzdiskussion über Alles

  • Maegwin
  • 3. September 2010 um 20:19
  • Zwiebelritter
    Vertrauter des Königs
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    752
    • 21. April 2012 um 23:51
    • #221
    Zitat

    Das sehe ich auch so. Allerdings wären dann wieder Fälle eingeschlossen bei denen jemand mit 17 adoptiert wurde, sich irgendwann in den praktisch wildfremden angepappten "Bruder" verliebt und sich damit strafbar macht, also müsste man wieder differenzieren.


    (Fett von mir)
    Was anderes wollen die meisten, die hier mitschreiben, glaube ich, auch nicht. Einfach das der Paragraph "vernünftig" angepaßt wird!

    Zitat

    Das meinte ich mit Scheiß-egal-Gesellschaft. Gleichgültigkeit ist keine Meinung und erst Recht keine gute Richtlinie für Moral und Gesetz. Was solls.


    So hab ich ihn nicht verstanden, denn das

    Zitat

    ...so lange er dabei niemandem schadet. Denn wenn er das nicht tut, dann geht es schlechterdings niemanden etwas an, was er tut. Nicht mich, nicht dich, nicht die Gesellschaft.


    zeigt, daß es ihm eben nicht "Scheiß egal" ist, sobald jemand zu Schaden kommt.

    Wenn es nur um Moral und Gesetz geht, können wir auch gleich einen (überspitzt gesagt) Polizeistaat haben, bei dem jeder unter Generalverdacht steht und deshalb in jedem Raum Kameras positioniert sind, um die Übeltäter auch gleich zu fassen.
    Es geht hier um Freiheit des Einzelnen. Wenn du die den Leuten nicht zugestehst, dann....weiß ich auch nicht.
    Aber jedem seinen Freiraum zu lassen, in dem er tun und lassen kann, was er möchte (auch mit Gleichgesinnten, wenn er will und solange niemand Schaden nimmt), ist so weit ich weiß irgendwie schon ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.

    Hoody Hoo!! I waste him with my crossbow!! - Knuckles the Sixth, King of the Wallclimbers

  • Maegwin
    The Maid of Mulwarft
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    • 22. April 2012 um 00:08
    • #222
    Zitat

    Was anderes wollen die meisten, die hier mitschreiben, glaube ich, auch nicht. Einfach das der Paragraph "vernünftig" angepaßt wird!

    So weit ich das mitbekommen habe, bin ich die einzige, die explizit eine Verschärfung und Ausweitung statt einer Aufhebung möchte.
    Das einzige Zugeständnis das ich machen würde wäre, die Abhängigkeit in Abmilderung zur ohnehin vorhandenen völligen Schuldunfähigkeit als Grund für Straffreiheit aufzunehmen.

    Um mal etwas klarzustellen:
    Der momentane Strafrahmen beginnt bei einer Geldstrafe. Im Fall des Europäischen wurde erst eine Bewährungstrafe verhängt und erst bei Übertritt diese widerrufen.
    Nicht, dass jemand denkt die Kripo hätte ihm beim ersten mal die Tür eingetreten.

    I have been despised by better men than you.

  • WolfsReign
    Just a lone Wolf
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    703
    • 22. April 2012 um 02:20
    • #223

    Meh, und da bin ich dann doch wieder.

    Zitat von Zwiebelritter


    zeigt, daß es ihm eben nicht "Scheiß egal" ist, sobald jemand zu Schaden kommt.


    Nur ist es dann schon zu spät, weswegen de facto "Scheiß egal". Dieses "solange sie niemandem Schaden" höre ich immer nur von Leuten denen es eh egal ist, ganz gleich welches Thema. Man windet sich so nämlich um die Thematik herum, ohne sie wirklich anzupacken.

    Ich frage nochmal, warum wäre es erstrebenswert für unsere Gesellschaft, wenn Inzest öffentlich toleriert und nicht mehr tabuisiert werden würde? Welche Folgen hätte das? Gute? Schlechte? Existiert der Westermarck Effekt nicht vielleicht aus einem sehr guten Grund?

    Zitat von Zwiebelritter


    Wenn es nur um Moral und Gesetz geht, können wir auch gleich einen (überspitzt gesagt) Polizeistaat haben, bei dem jeder unter Generalverdacht steht und deshalb in jedem Raum Kameras positioniert sind, um die Übeltäter auch gleich zu fassen.
    Es geht hier um Freiheit des Einzelnen. Wenn du die den Leuten nicht zugestehst, dann....weiß ich auch nicht.


    Nein, die behält er und die ist sowieso in einem Rechtsstaat vorne und hinten beschnitten und somit relativ. Die Person hat immernoch die Freiheit sich seinen Partner auszusuchen, nur eben nicht seine Tochter, Bruder, Mutter, etc. Wir werden doch nicht alle so naiv sein und glauben es gäbe nur "den Einen/die Eine" auf der Welt, oder?
    Weiß auch nicht wie du auf Polizeistaat kommst.
    Mir gehts nicht darum, dass man Leuten in ihr Privatleben reinredet, das ist hier nur ein (wenn überhaupt) kleiner Nebeneffekt, sondern darum das der Staat symbolisch ein Zeichen setzt, nämlich "Inzest ist nicht gut."
    Ich hasse diese Leute nicht und finde sie auch nicht eklig oder sonst was, ich bemitleide sie, weswegen der erste Schritt wäre ihnen zu helfen. "Böse" formuliert würde das hier heißen ich würde versuchen mit ihnen zu reden und sie "umzupolen", damit sie sich jeweils einen anderen nicht-verwandten Partner suchen. Ganz einfach weil ich Inzest nicht toleriere und diese Menschen sich in unserer Gesellschaft damit selbst ein Bein stellen (Gesetz hin oder her), was wie gesagt nicht heißt, dass ich Ihnen mit Fackel und Mistgabel hinterherjagen würde.

  • SerSeppel
    The Bier of the Morning
    Beiträge
    997
    • 22. April 2012 um 02:22
    • #224

    Ich bin auch im Verschärfungscamp. Aus der Tatsache, dass der aktuelle Paragraph nur eine Form des Verkehrs bestraft folgere ich nicht, dass man ihn abschaffen sollte, sondern dass man ihn entsprechend ausweiten hat.

    Mainstream commercial nihilism can't be trusted?!

  • Aenea
    knows nothing
    Beiträge
    807
    • 22. April 2012 um 10:13
    • #225
    Zitat von Maegwin

    Zitat
    Was anderes wollen die meisten, die hier mitschreiben, glaube ich, auch nicht. Einfach das der Paragraph "vernünftig" angepaßt wird!


    So weit ich das mitbekommen habe, bin ich die einzige, die explizit eine Verschärfung und Ausweitung statt einer Aufhebung möchte.

    Nein, bist du nicht. Siehe:

    Zitat von Aenea

    - So, wie das Gesetz derzeit ist, ist es unnütz. Es ist ein Moralisches- und kein Opferschutz-Gesetz. (Siehe Adoptivkinder, "andere" Sexpraktiken)

    - Ja, es soll ein spezielles Gesetz für Sexualverbrechen innerhalb der Familie geben, denn die Familie ist ein besonders schützenswerter Raum und Missbrauch innerhalb der Familie ist ein besonderes schlimmer Vertrauensmissbrauch.

    - Ich denke 99,99% der Inzestfälle sind in der ein oder anderen Form Missbrauch.

    Auch ich bind dafür, dass das Gesetz ausgeweitet bzw. angepasst wird. Die einzige "Lockerung", die ich für Gut befinden würde, betrifft solche Fälle wie von dir beschrieben.

    Das Buch ist die Axt für das gefrorene Meer in uns.
    Franz Kafka

  • Arrakir
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    • 22. April 2012 um 12:59
    • #226

    Wäre da nicht der Fausthieb gewesen, hätte ich gesagt, dass deine Aussage

    Zitat

    Jemanden der nicht weiß wo oben oder unten ist, muss man eben nicht mehr
    gesondert unter Zwang setzen um seine Ziele zu erreichen, weil er
    Suggestion allein gegenüber anfälliger ist.

    hinsichtlich der Feststellung der Schwester, „Es ist in Ordnung, dass Inzest strafbar ist. Ich habe Schuldgefühle
    deswegen. Früher war ich jung und hatte irgendwie Sehnsucht nach Liebe.
    Aber ich würde das nie wieder machen. Ich würde auch niemanden dazu
    raten. Mit Patrick will ich nichts mehr zu tun haben“ , überaus interessant ist, vor allem, weil der gesamte Rattenschwanz von Anwälten, Gutachtern, Sozialarbeitern und so weiter sie wohl sehr in diese Richtung wird bearbeitet haben. ;)

    So aber muss ich mich hier wohl geschlagen geben. Unterm Strich ist die Strafe dann wohl gerechtfertigt, wenn auch nicht wegen des Inzests an und für sich.

    Zitat

    Zur Klarstellung: Zahlreicher als Eltern/Kinder-Inzest?

    Geschwister sind in den wenigsten Fällen gleich alt. In den zwangsweisen
    Inzestfällen werden 93% von älteren Brüdern an jüngeren Schwestern
    begangen und insgesamt waren es bei der verlinkten Untersuchung 92-95%
    unter Zwang, obwohl die Statistik, wie Suriya angemerkt hat nicht
    stellvertretend ist. Ich bin einfach mal so direkt das gegenseitige
    Abhängigkeitsverhältnis einem völlig unterschiedlich stark ausgeprägten
    Sexualdrang gegenüber zu stellen.

    Alles anzeigen

    Ich schrieb ja, "in etwa" gleichalt. Zwischen Geschwistern besteht normalerweise kein Generationenunterschied, anders als eben bei Eltern und Kind.

    Das ist aber auch nicht allzu relevant, denn letzten Endes geht es doch darum, inwieweit das Ausnutzen von Abhängigkeitsverhältnissen in Beziehungen bestraft werden sollte, und zwar unabhängig von familiären Bindungen - denn die sind nur eine Ausprägung von Abhängigkeit, keineswegs die einzige. Wenn ich dich richtig verstehe, dann möchtest du, dass Inzest weiterhin bestraft wird, einzig und allein deswegen, weil üblicherweise innerhalb einer Familie Abhängigkeitsverhältnisse bestehen, die in einer sexuellen Beziehung ausgenutzt werden könnten.

    Konsequenterweise würde das bedeuten, dass man jegliche Beziehung unter Strafe stellen müsste, in der mutmaßlich Abhängigkeits- respektive Vertrauensverhältnisse bestehen, und in denen die Gefahr existiert, ein Partner würde den anderen deshalb ausnutzen. Oder wo ziehst du bei der Wahrscheinlichkeit die Grenze? Bei 90%? 80? 50? Wahrscheinlichkeiten haben aus gutem Grund im Strafrecht recht wenig verloren.
    Ein Verbot von Beziehungen zwischen geistig "gesunden" Menschen und Menschen, deren IQ an der Schwelle zu geistigen Behinderung steht, müsste es da pauschal ebenso geben. Oder ein generelles Beziehungsverbot für Menschen mit geringem Selbstbewusstsein zu solchen, die damit kein Problem haben. Das kann nicht die Lösung sein.

    Nur, damit du mich richtig verstehst: Ich verstehe dein Anliegen. Und ich finde es tragisch, dass gerade in Fällen von Missbrauch/Vergewaltigung die Beweisführung oftmals sehr schwierig ist und daher viele Täter straffrei ausgehen. Das ist aber der Preis, den wir für eine grundsätzlich freiheitliche Gesellschaftsordnung zahlen müssen, denn es kann nicht angehen, dass wir Leute einfach aufgrund eines Verdachts - und nichts anderes sind die von dir zitierten Wahrscheinlichkeiten - hinter Gitter stecken. Sexuelle Selbstbestimmung heisst nicht umsonst sexuelle Selbstbestimmung. Ich würde mich vehement gegen einen Staat wehren, der mehr oder weniger pauschal unterstellt, meine Selbstbestimmung würde dort enden, wo ich mich in eine Abhängigkeit begebe. Das ist eine sehr gruselige Vorstellung.

    Womit ich hingegen leben könnte, wäre eine Reform, die Missbrauch innerhalb der Familie generell härter bestraft als sonstige Formen des Missbrauchs. Damit würde das Ideal der Familie zumindest pro forma weitaus besser geschützt, und es wäre darüber hinaus gerechter.

    @ WolfsReign

    Zitat

    Nur ist es dann schon zu spät, weswegen de facto "Scheiß egal". Dieses
    "solange sie niemandem Schaden" höre ich immer nur von Leuten denen es
    eh egal ist, ganz gleich welches Thema. Man windet sich so nämlich um
    die Thematik herum, ohne sie wirklich anzupacken.

    Im Umkehrschluss sollte man also jegliches Verhalten unter Strafe stellen, was potentiell in der Zukunft geeignet ist, jemandem Schaden zuzufügen? Das kann nicht dein Ernst sein.

    Zumal: Wer entscheidet, was erstrebenswert für die Gesellschaft ist, und was nicht? Ich finde die Freiheit zur sexuellen Selbstbestimmung überaus erstrebenswert. Andere finden das vielleicht nicht. Wieder andere finden vielleicht, dass Freiheiten generell zu Missbrauch führen können - und hätten damit wohl auch Recht - und würden in der Konsequenz gerne überall Überwachungskameras aufhängen.

    Was erstrebenswert ist und was nicht, ist Moral. Und Moral sollte vom Staat niemals bestraft werden, solange eben niemandem ein Schaden zugefügt wird. Das hat nichts mit "Weggucken" zu tun, oder "Gleichgültigkeit", "Passivität" oder so. So zynisch es vielleicht klingen mag, aber so ist das eben. Wir müssen damit leben. Die Alternative ist ein Polizeistaat, der dem Zeitgeist entsprechend bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellt - oder eben nicht. Das ist Willkür.

  • Fowl
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    • 22. April 2012 um 13:06
    • #227
    Zitat von WolfsReign

    Nur ist es dann schon zu spät, weswegen de facto "Scheiß egal". Dieses "solange sie niemandem Schaden" höre ich immer nur von Leuten denen es eh egal ist, ganz gleich welches Thema. Man windet sich so nämlich um die Thematik herum, ohne sie wirklich anzupacken.

    Messerscharf analysiert, Sherlock :D

    Da es sich zum eine "kultivierte" und "respektvolle" Diskussion handeln soll, spare ich mir weitere Ausführungen zu diesem Gulasch. Wobei, eine Sache hab' ich doch: Eine spezifische Ansicht zu einem spezifischen Thema auf eine vermeindliche Gesellschaftshaltung zu verallgemeinern ist weder kultiviert noch respektvoll. Intelligent ist es auch nicht.

  • Maegwin
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    • 22. April 2012 um 14:02
    • #228
    Zitat

    überaus interessant ist, vor allem, weil der gesamte Rattenschwanz von Anwälten, Gutachtern, Sozialarbeitern und so weiter sie wohl sehr in diese Richtung wird bearbeitet haben. ;)

    Tatsächlich hat er sie aber auch geschlagen, was in Verbindung mit den erforschten Gründen für Inzest wie eigener sexueller Missbrauch in der Kindheit, wechselnde Partner der Eltern und schwierige soziale Verhältnisse meine Meinung bekräftigt, dass so eine Beziehung so gut wie nie unter "normalen Umnständen" und "aus freiem Willen" zu Stande kommt.
    Und ich hoffe sehr, dass du nicht auch nur implizieren möchtest, dass es in irgendeiner Hinsicht falsch ist, dass insbesondere Sozialarbeiter (!) mit sich mit so einer Person beschäftigen und versuchen sie aus der Beziehungs/Verwandschafts-Isolation zu lösen.

    Der Ausdruck "bearbeiten" gefällt mir in diesem Zusammenhang überhaupt nicht, Faustschläge hin oder her und würde es sich um einen Vater-Tochter-Inzest handeln bei dem ich die Über-Unterordnungsstruktur etwas klarer finde, fände ich ihn - diesmal aus meiner persönlichen moralischen Position heraus - geradezu pervers.

    Zitat


    Wahrscheinlichkeiten haben aus gutem Grund im Strafrecht recht wenig verloren.

    Völlig falsch. Es wird angenommen, dass jemand der Drogen besitzt, sie auch konsumieren oder verkaufen möchte, es wird angenommen, dass jemand der Kinderpornographie besitzt sie konsumieren möchte, es wird angenommen, dass ein Schutzbefohlener unter 18 Jahren sich gegenüber der Vetrauensperson sich nicht angemessen zur Wehr setzen kann, es wird angenommen, dass unter 18jährige nicht angemessen mit hartem Alkohol umgehen können, es wird angenommen, dass ein unter 18jähriger nicht fähig ist zu entscheiden ob er mit einem über 18jährigen gegen Entgelt schlafen möchte..

    Darüberhinaus geht die Verneinung eines familiären Abhängigkeitsverhältnisses gezielt an der Realität vorbei und die Wahrscheinlichkeit ist im Vergleich zu den obigen Beispielen völlig ausreichend, insbesondere wenn man - soweit feststellbar - lächerliche Zahl der freiwilligen Inzestfälle danebenstellt.

    Ich möchte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass beispielsweise Frankreich grundsätzlich durchaus auch andere Abhängikeiten berücksichtigt.
    Dort wirkt es sich strafschärfend aus, wenn physische Gewalt nicht einem Fremden sondern einem Mitglied des Haushalts gegenüber angewandt wird, also auch dem Partner gegenüber. Im Umkehrfall ist es aber strafmildernd, wenn der Täter vom Opfer nach der Handlung Abstand nimmt - geradezu perfekt, weil es diesem kurzzeitig erlaubt sich aus der Beziehungsisolation zu lösen und die Situation zu überdenken ohne Angst vor weiteren Repressalien zu haben oder sich ein schlechtes Gewissen wegen der Anzeige einreden zu lassen.
    Ein bisschen ähnlich funktioniert bei uns das Gewaltschutzgesetz.

    Es werden also durchaus auch andere Abhängigkeiten berücksichtigt.

    I have been despised by better men than you.

  • Arrakir
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    • 22. April 2012 um 14:50
    • #229
    Zitat

    Und ich hoffe sehr, dass du nicht auch nur implizieren möchtest, dass es
    in irgendeiner Hinsicht falsch ist, dass insbesondere Sozialarbeiter
    (!) mit sich mit so einer Person beschäftigen und versuchen sie aus der
    Beziehungs/Verwandschafts-Isolation zu lösen.

    Nein, das wollte ich damit nicht implizieren. Es ist nur eben so, dass jemand, der gegenüber Suggestionen anfälliger ist, nicht nur von einer Seite manipuliert werden kann. Insbesondere in einem solchen Fall wäre es geradezu naheliegend, dass angesichts des immensen Drucks von Seiten staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen über einen so langen Zeitraum hinweg ein Mensch zu einem solchen Schluss gelangt, wie hier eben die Schwester - klammert man die Gewalt ihr gegenüber durch den Bruder aus.
    Das setzt natürlich voraus, dass man Inzest nicht per se als missbräuchlich begreift. Anders gesagt: Was die Frau wirklich will, was sie als Ausdruck ihrer sexuellen Selbstbestimmung begreift, ist unter diesen Umständen nahezu unmöglich herauszufinden.

    In der Tat habe ich aber den Begriff "bearbeiten" durchaus absichtlich gewählt, um zu verdeutlichen, dass es sich - an und für sich, und losgelöst vom Missbrauch! - hier um eine gesellschaftliche Norm handelt, und um nichts anderes. Genauso gut wäre das vor einigen Jahrzehnten bei Homosexualität vorstellbar gewesen. Wenn man die missbräuchlichen Umstände ausklammert, kann man nämlich das eine Wort mit dem anderen ersetzen. Aber das führt sowieso nirgendwohin, ich habe ja bereits gesagt, dass in diesem konkreten Fall unterm Strich ein gerechtes Ergebnis steht.

    Zitat


    Völlig falsch. Es wird angenommen, dass jemand der Drogen besitzt, sie
    auch konsumieren oder verkaufen möchte, es wird angenommen, dass jemand
    der Kinderpornographie besitzt sie konsumieren möchte, es wird
    angenommen, dass ein Schutzbefohlener unter 18 Jahren sich gegenüber der
    Vetrauensperson sich nicht angemessen zur Wehr setzen kann, es wird
    angenommen, dass unter 18jährige nicht angemessen mit hartem Alkohol
    umgehen können, es wird angenommen, dass ein unter 18jähriger nicht
    fähig ist zu entscheiden ob er mit einem über 18jährigen gegen Entgelt
    schlafen möchte..

    Alles anzeigen

    Der Unterschied zum Inzest bei deinen ersten beiden genannten Beispielen ist allerdings, dass es schlechterdings kaum ein denkbares Szenario gibt, in dem der Besitzer von Drogen sie nicht konsumieren oder verkaufen möchte, mindestens verwahrt er sie für den Konsum eines anderen, oder in dem der Besitzer von Kinderpornographie sie nicht konsumieren möchte. Die Behauptung, bei Letzterem handele es sich um das Material für eine wissenschaftliche Untersuchung wird derjenige leicht beweisen können.

    Übrigens: Wenn jemand einem anderen ohne dessen Wissen Drogen unterschiebt, ist der Besitzer an sich nicht strafbar, denn er hat keinen Vorsatz. Das dürfte aber so gut wie nie passieren (mindestens handelt er fahrlässig, von wegen: "Hier, nimm mal dieses Paket mit zurück nach Deutschland, die Post ist immer so lahm."), außer in den Fällen, in denen ein Kurier unmittelbar vor seiner Enttarnung steht. Und dann ist auch die Beweisführung nicht mehr allzu schwierig, beziehungsweise die Zweifel an seiner Schuld leicht zu entfachen.

    (Edit: Nebenbei bemerkt gibt einem die Inzestnorm nicht einmal die theoretische Möglichkeit zu beweisen, dass es sich eben nicht um eine missbräuchliche Beziehung gehandelt hat. Auch wenn das ohnehin nahezu unmöglich sein dürfte.)

    Darüber hinaus ist es eine Sache, Minderjährigen ein gesondertes Schutzbedürfnis zu unterstellen, wobei die konkrete Zahl 18 ja eine relativ willkürliche ist, eine ganz andere aber, das gleiche bei sämtlichen "Risikogruppen" hinsichtlich etwaiger Missbräuche in Beziehungen zu tun. Es ist für mich schlichtweg kein Argument, dass "nur weil" (nicht missverstehen ;)) in xx% der Fälle Missbrauch stattfindet, 100% bestraft werden sollten. Es gibt bessere Werkzeuge als ausgerechnet das Strafrecht, um Menschen in risikobehafteter Lage zu helfen. Von mir aus kann man zum Beispiel Beratungsgespräche bei Inzest-Paaren anordnen. Und wenn sich dort dann Missbrauch herauskristallisiert, kann man immer noch auf Strafnormen zurückgreifen.

    Und immer noch steht das Problem im Raum, dass Abhängigkeiten in vielen, vielen denkbaren Konstellationen entstehen. Wo Abhängigkeiten sind, wird es auch immer Missbrauch geben.

    Einmal editiert, zuletzt von Arrakir (22. April 2012 um 15:10)

  • WolfsReign
    Just a lone Wolf
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    703
    • 22. April 2012 um 15:52
    • #230
    Zitat von Fowl

    Messerscharf analysiert, Sherlock :D

    Da es sich zum eine "kultivierte" und "respektvolle" Diskussion handeln soll, spare ich mir weitere Ausführungen zu diesem Gulasch. Wobei, eine Sache hab' ich doch: Eine spezifische Ansicht zu einem spezifischen Thema auf eine vermeindliche Gesellschaftshaltung zu verallgemeinern ist weder kultiviert noch respektvoll. Intelligent ist es auch nicht.


    Respect is overrated. Bezeichnent das du den missverständlichsten Satz zitiert hast. Ja, ich will Polizeistaat und überhaupt sollte jeder bestraft werden, den ich nicht mag. Und Rothaarige sowieso! Whatever.

    Zitat von Arrakir


    Im Umkehrschluss sollte man also jegliches Verhalten unter Strafe stellen, was potentiell in der Zukunft geeignet ist, jemandem Schaden zuzufügen? Das kann nicht dein Ernst sein.


    Nee, isses auch nicht. Hab ich auch nicht geschrieben. In meinem zweiten Absatz wird doch deutlich was ich meinte und warum für mich die Aussage "sie schaden doch keinem", das Gleiche ist wie "ist mir egal, sollen sie machen".

    Zitat von Arrakir


    Zumal: Wer entscheidet, was erstrebenswert für die Gesellschaft ist, und was nicht? Ich finde die Freiheit zur sexuellen Selbstbestimmung überaus erstrebenswert. Andere finden das vielleicht nicht. Wieder andere finden vielleicht, dass Freiheiten generell zu Missbrauch führen können - und hätten damit wohl auch Recht - und würden in der Konsequenz gerne überall Überwachungskameras aufhängen.


    Wir entscheiden, ich, du, jeder täglich mit seinem Verhalten in der Öffentlichkeit und bei den Wahlen. :huh:
    Ich finde die Freiheit zur sexuellen Selbstbestimmung auch überaus erstrebenswert, nur fällt Inzest in meinen Augen nicht darein.

    Zitat von Arrakir


    Was erstrebenswert ist und was nicht, ist Moral. Und Moral sollte vom Staat niemals bestraft werden, solange eben niemandem ein Schaden zugefügt wird. Das hat nichts mit "Weggucken" zu tun, oder "Gleichgültigkeit", "Passivität" oder so. So zynisch es vielleicht klingen mag, aber so ist das eben. Wir müssen damit leben. Die Alternative ist ein Polizeistaat, der dem Zeitgeist entsprechend bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellt - oder eben nicht. Das ist Willkür.


    Moral wird aber bestraft, unsere Gesetze basieren auf ihr. Und es ist eben doch "Weggucken" und "Gleichgültigkeit" und wie du zurrecht erkannt hast sehr zynisch. In diesem Thread wurden doch schon unzählige Beispiele für Gesetze ohne klare Opfer genannt. Es ist einfach kein Argument, da kann man es noch so oft wiederholen. Man geht hier glaub ich zu romantisch an die Sache ran. Inzest in der Realität hat in der Regel kaum bis nichts mit sexueller Selbstbestimmung zu tun.

  • Arrakir
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    • 22. April 2012 um 15:59
    • #231
    Zitat

    Nee, isses auch nicht. Hab ich auch nicht geschrieben. In meinem zweiten
    Absatz wird doch deutlich was ich meinte und warum für mich die Aussage
    "sie schaden doch keinem", das Gleiche ist wie "ist mir egal, sollen
    sie machen".

    Ist es halt aber nicht. Wenn ich sage, solange sie keinem schaden, sollen sie halt machen, meine ich damit nicht gleichzeitig auch, sollen sie halt machen, auch wenn sie jemandem schaden. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie du von dem einen auf das andere kommst? Wenn eine Person eine andere zu sexuellen Handlungen nötigt, gibt es ein Opfer und deswegen ist es richtigerweise strafbar. Wenn eine Person mit einer anderen Person einvernehmlichen Sex hat, gibt es kein Opfer. Wieso es dann strafbar sein sollte, finde ich ganz einfach nicht einleuchtend. Wohlgemerkt: Wenn es eben doch nicht einvernehmlich ist, ist es eine Nötigung und daher richtigerweise strafbar.

    Zitat


    Inzest in der Realität hat in der Regel kaum bis nichts mit sexueller Selbstbestimmung zu tun.

    Und wenn doch? Egal? Lieber ein paar Leute unschuldig im Gefängnis als - wie in allen anderen Missbrauchsfällen auch - das Problem der Beweisbarkeit anzugehen?

    Oder was genau hat ein fiktives Geschwisterpaar für ein Verbrechen begangen, wenn beide im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und charakterisiert durch gegenseitig respektvollen Umgang miteinander schlafen?

  • Maegwin
    The Maid of Mulwarft
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    • 22. April 2012 um 16:28
    • #232
    Zitat

    Es ist nur eben so, dass jemand, der gegenüber Suggestionen anfälliger ist, nicht nur von einer Seite manipuliert werden kann. Insbesondere in einem solchen Fall wäre es geradezu naheliegend, dass angesichts des immensen Drucks von Seiten staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen über einen so langen Zeitraum hinweg ein Mensch zu einem solchen Schluss gelangt, wie hier eben die Schwester - klammert man die Gewalt ihr gegenüber durch den Bruder aus.

    Du hast auch Psychologen und Sozialarbeiter erwähnt.
    Psychologen werden schon aufgesucht, wenn bei einem Paar einer die Beatles hört und der andere die Rolling Stones, oder keine Einigkeit herrscht hinsichtlich der künftigen Autofarbe.
    Wenn jemand, der in einer Familie aufgewachsen ist, in der erst Missbrauch auf der Tagesordnung stand und die Kinder auf Heime und Pflegeeltern aufgeteilt werden mussten und dann kurze Zeit nachdem die letze Bezugsperson außer dem Bruder verstirbt, 4 Kinder zur Welt bringt von denen 3 wiederum in Heimen landen und 2 behindert sind - dann ist er offensichtlich auf die Hilfe von Sozialarbeitern angewiesen, selbst wenn gar kein Inzest stattgefunden hätte.

    Hier wird impliziert, es sei durch fiesigliche Staatsgewalt eine wildromantlische und geeordnete Liebesgeschichte unterbrochen worden oder das gewählte " " " Familienmodell " " " sei dem einem gesellschaftlich anerkannten gleichwertig.
    Das ist schlicht und ergreifend für den vorliegenden Fall falsch.

    Zitat

    In der Tat habe ich aber den Begriff "bearbeiten" durchaus absichtlich gewählt, um zu verdeutlichen, dass es sich - an und für sich, und losgelöst vom Missbrauch! - hier um eine gesellschaftliche Norm handelt, und um nichts anderes.


    Ich habe das Gefühl, hier wird mit dem Begriff des "Ekels" etwas leicht umgegangen, als sei es etwas das sich ausschließlich gesellschaftlich entwickelt hätte und sei abseits von veralteten Konventionen gar nicht existent.
    Ich hoffe es ist klar, dass der Missbrauch der hier immer wieder ausgeklammert wird, auch auf "Ekel" basiert und der evolutionsbedingt so stark ist, dass er zu psychischen Störungen, einer langfristigen Störung oder Zerstörung der Sexualität, Angstzuständen und Suizid führen kann. Ich bezweifle, dass man in diesem Fall ebenfalls von einer "rein gesellschaftlichen Norm" sprechen kann, entsprechend sehe ich auch nicht, warum man der Begriff auf Inzest passen sollte, der für geschätze 99% der Menschheit mit dem selben Ekel einhergeht.

    Darüberhinaus kann man Homosexualität niemandem "ab-argumentieren" oder "wegimplizieren".
    Und - ich möchte auf diesem Punkt wirklich nicht herumreiten, aber bis jetzt hat noch niemand ein Beispiel gebracht, bei dem die Entscheidung diese angeblich reine Konvention zu übertreten von einem psychisch gesunden Paar getroffen worden wäre, was den Vergleich zu Homosexuellen in meinen Augen nun ja - im Grunde beleidigend macht, auch wenn mir klar ist wo die Analogie bestehen soll.

    Zitat

    oder in dem der Besitzer von Kinderpornographie sie nicht konsumieren möchte.

    Doch, natürlich. Auf File-Sharing Börsen werden pornographische Bilder praktisch in Tausenderpacks gehandelt und dabei mit Sicherheit nicht vorab Stück für Stück inspiziert.

    Zitat

    Darüber hinaus ist es eine Sache, Minderjährigen ein gesondertes Schutzbedürfnis zu unterstellen, wobei die konkrete Zahl 18 ja eine relativ willkürliche ist, eine ganz andere aber, das gleiche bei sämtlichen "Risikogruppen" hinsichtlich etwaiger Missbräuche in Beziehungen zu tun.

    Wieso? Minderjährige sind eine gigantische Risikogruppe und die Wahrscheinlichkeit, dass ein reifer junger Mensch gegen seinen Willen geschützt wird ist sehr viel höher als bei den Inzestfällen die freiwillig praktisch nicht vorkommen.


    Zitat

    Es ist für mich schlichtweg kein Argument, dass "nur weil" (nicht missverstehen ) in xx% der Fälle Missbrauch stattfindet, 100% bestraft werden sollten.


    Das ist dann aber inkonsequent.

    I have been despised by better men than you.

  • Arrakir
    Schüler
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    • 22. April 2012 um 17:02
    • #233
    Zitat

    Das ist schlicht und ergreifend für den vorliegenden Fall falsch.

    Das stelle ich auch gar nicht in Abrede.

    Der konkrete Fall ist für die Beurteilung, ob Inzest an und für sich verbotswürdig ist oder nicht, reichlich ungeeignet. Immerhin handelt es sich hier um eine Situation, in der eine respektive zwei kaputte Persönlichkeiten eine Beziehung geführt haben, in der eine der beiden sogar noch misshandelt wurde, und die schlussendlich sogar noch durch behinderte Kinder belastet wurde. Das ist ein Fall, der das Einschreiten von Sozialarbeitern, Psychologen und der Justiz mehr als rechtfertigt, selbst wenn man den Inzest vollständig beiseite lässt. Was irgendwie ein bisschen der Punkt ist.

    Nichts desto trotz wirst du nicht leugnen können, dass eine labile Persönlichkeit durch gesellschaftlichen Druck und gesellschaftliche Normen beeinflussbar ist und durchaus dazu verleitet werden kann, persönliche Wünsche zu verdrängen. Womöglich ist eine labile Person für solchen Druck sogar anfälliger als für die Suggestionen einer einzelnen Person.

    Zitat

    Ich bezweifle, dass man in diesem Fall ebenfalls von einer "rein
    gesellschaftlichen Norm" sprechen kann, entsprechend sehe ich auch
    nicht, warum man der Begriff auf Inzest passen sollte, der für geschätze
    99% der Menschheit mit dem selben Ekel einhergeht.

    Ich persönlich ekle mich auch bei der Vorstellung, homosexuell tätig zu werden. Genau genommen tun das wahrscheinlich alle xy% der Menschheit, die eben nicht homosexuell veranlagt sind. Ich ekle mich vor allem auch bei der Vorstellung, dass manche Menschen Exkremente in ihre Sexualität mit einbeziehen. Das gilt vermutlich ebenfalls für geschätzte 99% der Menschheit.

    Ja, zweifellos gehen nur eine winzige Minderheit inzestuöse Beziehungen ein, womöglich in der Tat aus Ekelgefühlen heraus, auch wenn wir nicht ermessen können, was das gesellschaftliche Tabu dazu wohl beitragen mag. Nur ist angenommener Ekel kein Verbotsgrund.

    Zitat


    Darüberhinaus kann man Homosexualität niemandem "ab-argumentieren" oder "wegimplizieren".

    Nein, das kann man nicht. Liebe im Übrigen auch nicht wirklich, weil sie nicht logisch ist. Sehr wohl aber kann man Leute dazu bringen, Teile ihrer selbst zu verleugnen, und genau das ist in gar nichtmal so grauer Vorzeit bezüglich Homosexualität millionenfach geschehen.

    Ein Beispiel kann ich dir im Übrigen nicht geben, weil ich persönlich kein inzestuöses Paar kenne. Es ist ja auch nicht so, als geistere das Thema ständig durch die Medien, oder wenn es das tut, dann vor allem in Zusammenhang mit Kinderschändung oder in den ganz krassen Fällen à la Fritzl. Das dürfte aber auch daran liegen, dass der Fall einer "normalen" inzestuösen Beziehung, in der eben kein Missbrauch stattfindet, gar nicht entdeckt bzw. angezeigt wird.

    Zitat

    Das ist dann aber inkonsequent.

    Jein.

    Zum einen werden bei Minderjährigen ja durchaus Abstufungen vorgenommen. Bei 16-Jährigen wird die sexuelle Unmündigkeit nicht mehr pauschal unterstellt, und auch schon bei 14-Jährigen gibt es Einschränkungen. Auch abgesehen davon gibt es Unterscheidungen. Bier darf ab 16 getrunken werden, bis vor einigen Jahren durfte auch schon mit 16 geraucht werden. Ab 16 darf man zur Kommunalwahl. Und so weiter.

    Zum anderen definieren die entsprechenden Strafnormen den Minderjährigen als Opfer. Das tut die Inzestnorm nicht, sie verzichtet explizit darauf. Und das ist der Knackpunkt: Würde ein Opfer definiert, bräuchte es auch dieses Gesetz gar nicht mehr, da es dann schließlich sexueller Missbrauch wäre. Und damit stehen wir wieder am Anfang. :P

  • Maegwin
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    • 22. April 2012 um 18:10
    • #234
    Zitat

    Der konkrete Fall ist für die Beurteilung, ob Inzest an und für sich verbotswürdig ist oder nicht, reichlich ungeeignet.

    Das ist aber der Fall, der die Debatte angeregt hat und eben von vielen Medien dazu benutzt wurde um für die Aufhebung zu plädieren, was mir persönlich eben reichlich seltsam erschien weil es mir als bestmögliche Werbung für eine Verstärkung erscheint.
    Es ist in meinen Augen deshalb nicht der Punkt, weil das offensichtlich Voraussetzungen sind um mit einer Inzestiösen Beziehung überhaupt zu beginnen, was für mich eben in Frage stellt, ob es sich für eine freie Entscheidung handelt.


    Zitat

    Nichts desto trotz wirst du nicht leugnen können, dass eine labile Persönlichkeit durch gesellschaftlichen Druck und gesellschaftliche Normen beeinflussbar ist und durchaus dazu verleitet werden kann, persönliche Wünsche zu verdrängen. Womöglich ist eine labile Person für solchen Druck sogar anfälliger als für die Suggestionen einer einzelnen Person.

    Grundsätzlich ist das natürlich möglich - im vorliegenden Fall erst als sie vom "Täter" getrennt wurde, nicht anders als bei misshandelten Ehefrauen auch, die vom Gewalttäter durch eine Gefängnisstrafe zwangsgetrennt werden müssen bevor sie ihre Situation reflektiert betrachten. Nicht bei der Geburt des ersten, zweiten, dritten oder vierten Kindes, obwohl ein etwaiger Druck schon da hätte bestehen müssen.
    Und tatsächlich wurde ihre Beziehung in den Medien eher glorifiziert als verurteilt, was es eher schwerer als leichter gemacht haben dürfte sich von ihrem Partner zu trennen.

    Zitat

    Nur ist angenommener Ekel kein Verbotsgrund.

    So habe ich auch sicher nicht argumentiert. Ich habe nur festgestellt, dass es sich dabei nicht ausschließlich um gesellschaftliche Konventionen handelt, wie du irgendwo angemerkt hattest. Das hatte für mich - vielleicht zu Unrecht - beinahe den Beiklang einer "Modeerscheinung". Persönlich stehe ich Homosexualität im Übrigen völlig neutral Im Sinne von desinteressiert gegenüber - sie gruselt mich auch nicht bei anderen - Frauen sind mir nur prinzipiell vom sexuellen Standpunkt aus ziemlich egal.
    Die Praxis mit den Exkrementen ist in meinen Augen tatsächlich buääääh, allerdings sehe ich da keine Opfer also würde ich nie auf die Idee kommen, dass es verboten werden müsste.


    Zitat

    Nein, das kann man nicht. Liebe im Übrigen auch nicht wirklich, weil sie nicht logisch ist. Sehr wohl aber kann man Leute dazu bringen, Teile ihrer selbst zu verleugnen, und genau das ist in gar nichtmal so grauer Vorzeit bezüglich Homosexualität millionenfach geschehen.

    Ein Beispiel kann ich dir im Übrigen nicht geben, weil ich persönlich kein inzestuöses Paar kenne. Es ist ja auch nicht so, als geistere das Thema ständig durch die Medien, oder wenn es das tut, dann vor allem in Zusammenhang mit Kinderschändung oder in den ganz krassen Fällen à la Fritzl. Das dürfte aber auch daran liegen, dass der Fall einer "normalen" inzestuösen Beziehung, in der eben kein Missbrauch stattfindet, gar nicht entdeckt bzw. angezeigt wird.

    Persönlich natürlich nicht.
    Allerdings kommt alles Mögliche an die Öffentlichkeit also sollte doch irgendwann ein psychisch ausgeglichenes Paar dabei sein, dass sich für seine eigenen Rechte einsetzt. Ich sehe keinen Grund dafür. warum so ein Fall nicht genau so viel Aufmerksamkeit erregen sollte wie der den wir bereits hatten und wo eben zu Unrecht angenommen wurde, dass er ein Paradebeispiel sei.
    Mit dem Begriff Liebe muss man im vorliegenden Fall vorsichtig umgehen, weil ich ganz stark davon ausgehe, dass sie Kernpunkt des Problems ist - und nicht gleichzustellen mit der Bereitschaft zur Sexualität.
    Wie Fowl gegenüber angedeutet dreht sich das Verbot auch nicht um die Hälfte der Menschheit, sondern um eine einzige Person der zu Liebe man genau so gut entscheiden kann nicht sexuell aktiv zu werden.

    Zitat

    Zum einen werden bei Minderjährigen ja durchaus Abstufungen vorgenommen.

    Richtig, allerdings sprechen wir ja von "hörigen" Erwachsenen, also kann man keine Abstufung mehr danach vornehmen, ob man mit 30, 40 oder 50 seinen Vater wohl mehr oder weniger liebt, weil kein Reifeprozess mehr stattfindet.
    Gerade weil es eine lebenslange Bindung über die Volljährigkeit hinaus ist.


    Zitat

    Zum anderen definieren die entsprechenden Strafnormen den Minderjährigen als Opfer. Das tut die Inzestnorm nicht, sie verzichtet explizit darauf.



    Weil es nicht gesetzlich zu definieren ist, ob die jüngere oder ältere Schwester dem jüngeren oder älteren Bruder gegenüber im Nachteil ist. Oder der Sohn der Mutter unter dem Einfluss ihres Lebensgefährten oder die Tochter dem Vater.
    Und deswegen lautet er:
    Gehet in die Welt hinaus und mehret euch einfach nicht.

    Aber ja, mir fällt auch auf, dass wir uns immer wieder im Kreis drehen. Ich bin nicht sicher, ob ich zum Thema noch viel Sinnvolles beizutragen habe, das wir nicht schon erwähnt hätten.

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    Einmal editiert, zuletzt von Maegwin (22. April 2012 um 18:22)

  • Arrakir
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    • 22. April 2012 um 18:23
    • #235
    Zitat

    Es ist in meinen Augen deshalb nicht der Punkt, weil das offensichtlich
    Voraussetzungen sind um mit einer Inzestiösen Beziehung überhaupt zu
    beginnen, was für mich eben in Frage stellt, ob es sich für eine freie
    Entscheidung handelt.

    Ich vermute, das hier ist der Punkt, wo wir uns - allgemein betrachtet - wohl nicht einig werden. Ich glaube nicht, dass derartige Voraussetzungen zwingend sind, damit eine inzestuöse Beziehung überhaupt beginnen kann. Ich glaube, dass es sicherlich oft so ist, aber keineswegs immer. Und da Inzest einem immensen Tabu unterliegt, bietet es sich zusätzlich als Mittel der Erniedrigung an, so dass wir nicht wirklich beurteilen können, wie es wäre, wäre es nicht derart tabuisiert. Letzten Endes gehen wir aber eben einfach von unterschiedlichen Ausgangslagen aus.

    Eines möchte ich aber noch anmerken:

    Du berufst dich ja mit deinen Zahlen auf die von dir verlinkte Studie. Die ist zwar laut eigenem Bekunden weder repräsentativ, noch hat sie überhaupt versucht, diese Fälle konkret zu erfassen, nichts desto trotz hantiere ich einfach mal mit den aufgeführten 5%, bei denen sexueller Kontakt ohne jegliche Form der Nötigung stattfand.

    5% wirken erst einmal wie eine ziemlich kleine Zahl, nahezu vernachlässigbar. Daher mal ein kleiner Blick auf absolute Zahlen. Es befinden sich um die 80.000 Leute in deutschen Gefängnissen. 5% davon sind 4.000 Leute. 4.000 Leute, die, legte man die 5% als Fehlurteilsrate zugrunde, unschuldig verurteilt worden wären. Ich denke, du wirst mir zustimmen, dass das absolut inakzebtabel wäre, vor allem dann, wenn das Fehlurteil nicht wegen eines menschlichen Fehlers zustande gekommen, sondern vom Gesetzgeber sogar so vorgesehen wäre.

  • Maegwin
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    • 22. April 2012 um 19:13
    • #236
    Zitat

    Du berufst dich ja mit deinen Zahlen auf die von dir verlinkte Studie. Die ist zwar laut eigenem Bekunden weder repräsentativ, noch hat sie überhaupt versucht, diese Fälle konkret zu erfassen, nichts desto trotz hantiere ich einfach mal mit den aufgeführten 5%, bei denen sexueller Kontakt ohne jegliche Form der Nötigung stattfand.



    Bei diesem Zahlenspiel kann ich nicht mitgehen.

    Unschuldig verurteilt bedeutet, dass jemand nichts getan hat, das mit einer Strafe bedroht wäre und trotzdem ins Gefängnis muss.

    Das ist keineswegs das gleiche, als eine Tat zu begehen die unter Strafe steht, weil man mit der Strafbarkeit einfach nicht einverstanden ist, wie beispielsweise beim Konsum von "leichten" Drogen oder eben gerne auch bei Inzest.


    Du kannst bemängeln, dass 0,0???? des gesamten Bevölkerungssatzes verboten wird mit der Person zu schlafen, mit der sie schlafen möchten, aber nicht dass diese Gruppe "unschuldig ins Gefängnis geworfen wird".
    Das möchte ich prinzipiell zwar nicht verharmlosen, allerdings dürfte das eine Erfahrung sein die sie mit den restlichen 99,99% der Bevölkerung teilen, wenn auch aus anderen Gründen, wie dem Fehlen von Gegenseitigkeit dieser Empfindung beispielsweise.

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  • Arrakir
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    • 22. April 2012 um 19:36
    • #237

    Na, aber wenn ein Gesetz etwas unter Strafe stellt, was keinen objektiven Unrechtsgehalt hat, dann ist das Gesetz unrecht. Ein Strafgesetz, was präventiv die bloße Möglichkeit von Unrecht unter Strafe stellt, ist kaum mit dem Grundgesetz vereinbar. Deswegen wird doch so verquer diskutiert, deswegen ist in der juristischen Diskussion seitens der Gerichte vom "Schutz der Familie" die Rede, und eben nicht vom Schutz vor Missbrauch. Nur dadurch lässt sich das Ganze juristisch überhaupt rechtfertigen.

    Ich stelle daher die Frage, die ich Wolfsreign gestellt habe, nochmal an dich:

    Was genau hat ein fiktives Geschwisterpaar für ein Verbrechen begangen,
    wenn beide im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und charakterisiert
    durch gegenseitig respektvollen Umgang miteinander schlafen?


    Formal hast du natürlich recht - wenn etwas verboten ist, und es jemand trotzdem tut, ist er nicht unschuldig. Da könnte man aber auch das Lutschen von Lollis verbieten, um es überspitzt zu formulieren.

    Im Fall von Drogen trägt der Gesetzgeber dem übrigens immerhin Rechnung, indem er die Möglichkeit geschaffen hat, bei geringen Mengen von einer Strafe abzusehen, sofern niemand anderer gefährdet ist.

  • Dreenan Kel Zalan
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    • 22. April 2012 um 19:44
    • #238
    Zitat

    Im Fall von Drogen trägt der Gesetzgeber dem übrigens immerhin Rechnung, indem er die Möglichkeit geschaffen hat, bei geringen Mengen von einer Strafe abzusehen, sofern niemand anderer gefährdet ist.


    Ist das so? Gilt das auch für Kokain, Heroin, Crystal... ?

    Zitat

    Da könnte man aber auch das Lutschen von Lollis verbieten, um es überspitzt zu formulieren.


    Und überspitzt geantwortet wäre das Lutschen von Lollis dann verboten. Aber bei dem Genuß geringer Mengen hättest du ja kein Problem. ;)

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    • 22. April 2012 um 19:48
    • #239
    Zitat

    Na, aber wenn ein Gesetz etwas unter Strafe stellt, was keinen objektiven Unrechtsgehalt hat, dann ist das Gesetz unrecht. Ein Strafgesetz, was präventiv die bloße Möglichkeit von Unrecht unter Strafe stellt, ist kaum mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Ja, genau wie das Gesetz, das unter Strafe stellt mit einem Dreizehnjährigen Geschlechtsverkehr zu haben, wegen der bloßen Möglichkeit geistiger Unreife und Manipulation.


    Im Gegensatz zu geistig ausgeglichenen Inzestpaaren kenne ich wie bereits in diesem Thread erwähnt 2 Frauen die als 12jährige erstmals Geschlechtsverkehr hatten und die auch in ihrem Erwachsenenleben mit diesem Schritt nachträglich (die eine mit 16 als ich mich mit ihr unterhalten habe, die andere weit über 20) glücklich und zufrieden waren.
    Möchtest du dieses Gesetz ebenfalls aufgehoben sehen?
    Ansonsten kann man diese Minderheiten leider nicht berücksichtigen.

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  • Arrakir
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    • 22. April 2012 um 19:59
    • #240
    Zitat

    Ist das so? Gilt das auch für Kokain, Heroin, Crystal... ?

    Jau, zumindest in NRW. Ich glaube, hier sind es bei harten Drogen 0,5 Gramm. Die genauen Grenzen dafür sind unter den Bundesländern unterschiedlich geregelt, und es ist ja auch nur eine Ermessensregel. Sprich, wer mit einem Gramm Gras erwischt wird, kann trotzdem bestraft werden - aber eben auch nicht, unter anderem nämlich dann, wenn keine Gefährdung anderer vorliegt.

    Zitat

    Ja, genau wie das Gesetz, das unter Strafe stellt mit einem
    Dreizehnjährigen Geschlechtsverkehr zu haben, wegen der bloßen
    Möglichkeit geistiger Unreife und Manipulation.

    Ein Dreizehnjähriger ist kein Erwachsener. Einem Erwachsenen wird erst einmal sexuelle Selbstbestimmung zugesprochen. Und erst, wenn diese Selbstbestimmung durch andere zerstört wird, greift das Strafgesetz. Nicht aber, weil er sich in eine Beziehung begibt, in dem möglicherweise seine Selbstbestimmung gefährdert sein könnte. Wie gesagt - dieser Ansatz müsste logisch zwingend zu einer Strafbarkeit einer üppigen Vielzahl von Beziehungskonstellationen führen und darüber hinaus vielen Menschen jedwede Beziehung von vornherein untersagen.

    Aber belassen wir's dabei, hm? :)

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